Kosten

Kostenübernahme

Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizini­schen Grundversor­gung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten.


Folgende Ärzte können eine Verordnung für eine Behandlung ausstellen:

- Allgemeinmediziner
- HNO-Ärzte
- Kieferorthopäden
- Kinderärzte
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Neurologen
- Phoniater und Pädaudiologen
- Zahnärzte

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlun­gen befreit.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen ei­nen Eigenanteil von 10,00 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verord­nung vor.

Da die Behandlung von Lese- und Rechtschreibstörungen nicht im Heilmittelkatalog der Krankenkassen enthalten ist, muss sie privat getragen werden.
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